Bedingungen zum 60-Tage-Ziel
Stand: 04.11.2026. Hier steht, was das 60-Tage-Ziel genau bedeutet, damit für dich vorab alles klar ist.
§ 1 Geltungsbereich und Rechtsnatur
- Diese Bedingungen gelten für das 60-Tage-Ziel im Rahmen der laufenden Betreuung zwischen der Ma Copine GmbH, Burgunderstr. 19, 63785 Obernburg am Main (nachfolgend „wir“), die unter der Marke Fuchs & Partner auftritt, und dem Kunden. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
- Sie gelten nur, wenn sie im Angebot oder Vertrag ausdrücklich einbezogen wurden und der Kunde die Zielvereinbarung nach § 2 in Textform bestätigt hat.
- Wir schulden die vereinbarte Betreuungsleistung, nicht einen bestimmten Erfolg. Das 60-Tage-Ziel ist eine vertragliche Zusage, unter den Voraussetzungen dieser Bedingungen die Management-Fee zu erstatten. Sie ist keine Garantie im Sinne von § 443 BGB und kein Versprechen von Leads, Käufen, Umsatz oder Rentabilität.
- Bei Widersprüchen gehen die individuelle Zielvereinbarung und das Angebot diesen Bedingungen vor.
§ 2 Zielvereinbarung
- Vor dem Start halten wir mit dem Kunden in Textform (zum Beispiel per E-Mail) fest: die Zielart, die Zielmenge, die Messquelle, den Ausgangswert (sofern vorhanden), das Mindestbudget, die Zielgruppe und Zielregion, die beworbenen Angebote und Seiten sowie die Kanäle.
- Zielart ist die Anzahl von Leads (Lead-Generierung) oder Käufen (E-Commerce). Umsatz-, Abschluss-, ROAS- oder Klickziele sind nicht Gegenstand des 60-Tage-Ziels, im B2B insbesondere keine Abschlüsse, weil der Vertrieb beim Kunden liegt.
- Die Zielmenge schlagen wir auf Grundlage unserer Erfahrung und der vorhandenen Daten vor. Sie wird erst wirksam, wenn der Kunde sie in Textform bestätigt. Ohne wirksame Zielvereinbarung besteht kein Erstattungsanspruch.
- Änderungen der Zielvereinbarung (Ziel, Budget, Angebot, Kanäle) sind nur einvernehmlich in Textform möglich.
§ 3 Messung und Lead-Definition
- Messquelle ist das CRM des Kunden, bei Käufen das Shop- oder Bestellsystem. Maßgeblich ist allein die dort erfasste Zahl, nicht die Zahl der Werbeplattformen. Wir erhalten dazu Lesezugriff oder einen Export.
- Ein Lead ist eine über die von uns betreuten Kampagnen ausgelöste, abgesendete Anfrage (zum Beispiel Formular), die im CRM als Marketing Qualified Lead erfasst ist. Ein Kauf ist eine im Shopsystem erfasste, bezahlte und nicht stornierte Bestellung.
- Nicht gezählt werden: Dubletten (derselbe Kontakt wird nur einmal gezählt), Testeinträge, Spam und Bot-Einsendungen, automatisiert oder missbräuchlich erzeugte Einträge, Einträge mit offensichtlich falschen Daten, Einsendungen, die nicht zur vereinbarten Zielgruppe oder Zielregion gehören, sowie Einsendungen von Mitarbeitenden oder Partnern des Kunden. Jede Anfrage aus der vereinbarten Zielgruppe zählt (zum Beispiel Bäckereien und Patisserien). Merkmale wie Größe, Bedarf, Kaufabsicht und Abschlusschance des Leads sind für die Zielerreichung ohne Bedeutung, es sei denn, sie wurden vorab in der Zielvereinbarung ausdrücklich als Teil der Zielgruppe festgelegt und liegen im Einflussbereich der Kampagnen (zum Beispiel über Targeting, Anzeigentext oder Formularfragen).
- Der Kunde erfasst alle Leads vollständig und zeitnah im CRM. Nachträglich gelöschte oder umklassifizierte Leads, die nicht unter Absatz 3 fallen, zählen weiterhin als erfasst.
§ 4 Zielzeitraum und Livegang
- Der Zielzeitraum beträgt 60 Kalendertage ab Livegang. Livegang ist der Tag, an dem die vereinbarten Kampagnen erstmals ausgeliefert werden, also Budget ausgeben können. Dieser Tag ist Tag 1.
- Den Livegang halten wir in einer E-Mail („Livegang-Mail“) fest, mit Datum, Zielmenge, Messquelle und Ende des Zeitraums. Das Datum gilt als bestätigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Werktagen in Textform widerspricht.
- Wir streben den Livegang innerhalb von 7 Tagen an, nachdem die Voraussetzungen vorliegen: vollständige Zugänge, Material für die Anzeigen und bestätigte Zielvereinbarung. Wir sind „startklar“, sobald die Kampagnen eingereicht und das Tracking eingerichtet sind. Die Freigabe durch die Werbeplattformen liegt nicht in unserem Einfluss. Verzögerungen dadurch sind kein Verstoß.
- Der Zeitraum verlängert sich um jeden Tag, an dem die Kampagnen aus Gründen, die weder wir noch der Kunde zu vertreten haben, nicht oder nur eingeschränkt ausgeliefert werden können, sofern dies länger als 3 Tage am Stück dauert. Beispiele sind eine Sperre oder Störung durch eine Werbeplattform, technische Ausfälle oder höhere Gewalt. Die Ausfalltage werden an das Ende des Zeitraums angehängt. Gründe im Verantwortungsbereich des Kunden (zum Beispiel Pausieren, Zahlungsprobleme, fehlende Mitwirkung) regelt § 8.
- Spätestens an Tag 55 teilen wir dem Kunden den Zwischenstand der Zielerreichung laut Messquelle in Textform mit.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
Wir bekommen alles, was wir für die Performance brauchen. Dazu gehört:
- vollständige und durchgehende Zugänge zu Werbekonten, Tracking und CRM beziehungsweise Shopsystem,
- das Mindestbudget laut Zielvereinbarung, durchgehend und mit gedecktem Zahlungsmittel,
- Material für Anzeigen (zum Beispiel Bilder, Videos, Produktinformationen), rechtzeitig und rechtlich einwandfrei,
- Freigaben und Rückmeldungen innerhalb von 3 Werktagen,
- zeitnahe Bearbeitung der Leads und keine wesentliche Änderung von Angebot, Preis oder Leistung während des Zeitraums,
- keine eigenmächtigen Eingriffe in Kampagnen, Tracking oder Budgets ohne Abstimmung mit uns,
- Umsetzung konversionskritischer Änderungen an Website oder Shop innerhalb von 5 Werktagen, wenn wir sie in Textform begründet fordern. Auf Wunsch setzen wir sie nach Absprache selbst um.
§ 6 Ausstiegsrecht
- Der Kunde kann den Vertrag ab dem 55. Tag bis zum Ende des 60. Tages (bei Verlängerung nach § 4 Abs. 4 entsprechend später) in Textform mit einer Frist von 5 Werktagen kündigen. Das gilt unabhängig davon, ob das Ziel erreicht wurde. Der Vertrag endet mit Ablauf der Frist. Bis dahin erbringen wir die Leistungen weiter, und die Management-Fee bleibt für diesen Zeitraum geschuldet.
- Wird das Ausstiegsrecht nicht fristgerecht ausgeübt, läuft der Vertrag nach den Regelungen des Angebots oder Vertrags weiter. Es gilt dann die dort vereinbarte reguläre Kündigungsfrist.
§ 7 Erstattung
- Der Kunde hat Anspruch auf Erstattung, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bis zum Ende des Zielzeitraums ist die vereinbarte Zielmenge laut Messquelle nicht erreicht.
- Der Kunde hat das Ausstiegsrecht nach § 6 fristgerecht ausgeübt.
- Der Kunde hat seine Mitwirkung nach § 5 erfüllt, und es liegt kein Wegfallgrund nach § 8 vor.
- Erstattet wird die für den Zielzeitraum berechnete und bezahlte Management-Fee für die Kampagnenbetreuung, höchstens für die ersten zwei Abrechnungsmonate. Ein auf die Management-Fee angerechneter Betrag für ein Performance-Audit wird davon abgezogen oder uns nachträglich zurückgezahlt. Die darauf entfallende Umsatzsteuer erstatten wir im Wege der Rechnungskorrektur.
- Nicht erstattet werden die Setup-Fee, das Werbebudget (das der Kunde direkt an die Plattformen zahlt), Drittkosten (zum Beispiel Software, Lizenzen, externe Produktionen) sowie die Vergütung für ein Performance-Audit. Das Audit wird in keinem Fall erstattet.
- Es gilt: ganz oder gar nicht. Wird das Ziel erreicht oder übertroffen, besteht kein Anspruch. Bei teilweiser Zielerreichung gibt es keine anteilige Erstattung.
- Wer den Vertrag fortsetzt, erhält keine Erstattung. Eine Erstattung bei gleichzeitiger Weiterarbeit ist ausgeschlossen. Der Anspruch besteht höchstens einmal je Vertragsverhältnis.
- Mit der Kündigung nach § 6 prüfen wir den Erstattungsanspruch und entscheiden darüber. Das Ergebnis teilen wir nach § 9 in Textform mit. Besteht der Anspruch, zahlen wir innerhalb von 14 Tagen nach dieser Mitteilung. Eine nachträgliche Geltendmachung nach Ablauf der Kündigungsfrist ist ausgeschlossen. Wir dürfen mit offenen Forderungen aus dem Vertrag aufrechnen.
§ 8 Wegfall der Erstattung
- Die Erstattung entfällt sofort und ohne Mahnung, wenn der Kunde
- die Kampagnen oder Werbekonten stoppt, pausiert oder sperrt, länger als 3 Tage am Stück,
- uns Zugänge zu Werbekonto, Tracking, CRM oder Shopsystem entzieht oder beschränkt,
- vereinbarte Daten nicht bereitstellt oder die Messquelle oder Leads manipuliert,
- sein Angebot, seinen Preis oder seine Kernleistung grundlegend ändert oder die Website oder den Shop offline nimmt.
- Bei anderen Verstößen gegen § 5 (zum Beispiel verspätetes Material, ausbleibende Freigaben, Unterschreiten des Mindestbudgets, nicht umgesetzte Änderungen) weisen wir den Kunden in Textform darauf hin und setzen eine Frist von 5 Werktagen. Wird der Verstoß in dieser Frist nicht behoben, entfällt die Erstattung.
- Textform genügt, eine E-Mail an die im Vertrag hinterlegte Adresse reicht aus. Unsere Zahlungsansprüche bleiben unberührt.
§ 9 Feststellung des Ergebnisses
- Maßgeblich ist der Stand der Messquelle zum Ablauf des Zielzeitraums. Wir senden dem Kunden innerhalb von 2 Werktagen danach die Auswertung und die Entscheidung über die Erstattung.
- Einwände erhebt der Kunde innerhalb von 5 Werktagen in Textform mit nachprüfbarer Begründung, zum Beispiel mit Nennung einzelner Einträge. Wir dürfen Einsicht in die betroffenen Daten verlangen.
§ 10 Haftung
- Ergebnisse hängen von Faktoren ab, die wir nicht beeinflussen, etwa Markt, Angebot, Preis, Vertrieb, Website, Saison und Entscheidungen der Plattformen. Ein Erfolg ist nicht geschuldet.
- Die Erstattung nach § 7 ist die abschließende Folge einer Zielverfehlung. Weitere Ansprüche allein wegen der Zielverfehlung, insbesondere auf Schadensersatz oder Minderung, sind ausgeschlossen. Aufwendungen für Werbebudget gelten nicht als Schaden aus einer Zielverfehlung.
- Unsere Haftung bleibt unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 11 Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz der Ma Copine GmbH.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
Begriffe
- Management-Fee: die monatlichen Kosten für die laufende Kampagnenbetreuung, unabhängig vom Werbebudget. Auf unserer Website nennen wir sie „Betreuungskosten“.
- Setup-Fee: die einmalige Vergütung für Einrichtung, Tracking und Konto-Bereinigung.
- Werbebudget: das Geld, das direkt an Meta, Google und andere Plattformen fließt.
- Werktage: Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage am Sitz der Ma Copine GmbH.
- Textform: zum Beispiel E-Mail (§ 126b BGB).